Die Gemeindeordnungen aller Bundeslnder schreiben bereinstimmend vor, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan die Grundlage fr die Finanzwirtschaft der Gemeinde bildet. Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Kommunen, das nach dem Grundsatz der Jhrlichkeit des Haushalts fr jedes Jahr neu zu erlassen ist. Allerdings erlaubt 74 Abs. 1 S. 2 (seit 2003), die Haushaltssatzung auch fr zwei Haushaltsjahre jedoch nach Jahren getrennt aufzustellen. Die Haushaltssatzung ist somit eine Pflichtsatzung mit einer auf grundstzlich ein Jahr begrenzten Geltungsdauer. Weder die SchsGemO noch die SchsKomHVO-Doppik definieren den Begriff der Haushaltssatzung. Sie lsst sich als das in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zustande gekommene Instrument zur planmigen Regelung der kommunalen Finanzwirtschaft fr ein bestimmtes Haushaltsjahr charakterisieren. Die Haushaltssatzung fasst bersichtlich die finanzwirtschaftlich besonders bedeutsamen Eckdaten zusammen. Auf diese Weise informiert sie in komprimierter Form Gemeinderat, Verwaltung und ffentlichkeit ber die hauswirtschaftlich besonders wichtigen Vorgnge.
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