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Dokument § 80 Finanzplanung
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§ 80 Finanzplanung

In der �ffentlichen Verwaltung ist stets und st�ndig geplant worden, denn �ffentliche Verwaltung ist weitgehend nur als planvolles Handeln verst�ndlich. Schon immer waren die zur Verf�gung stehenden Finanzmittel begrenzt; ihr sinnvoller Einsatz musste deshalb vorausschauend festgelegt werden. Dies gilt heute mehr denn je, weil die Aufgaben st�ndig komplexer und umfangreicher und die Ressourcen knapper geworden sind. Aus diesem Grund z�hlt die Haushaltsplanung zu den �ltesten und am weitreichendsten durchgearbeiteten Planungen. Die enorme Zunahme der Aufgaben der �ffentlichen Hand hat in den vergangenen Jahren in einer breiten �ffentlichkeit Einsicht f�r die Notwendigkeit, aber auch f�r die damit verbundene Problematik einer l�ngerfristigen Planung geweckt. Aus den negativen Erfahrungen einer zentralen Zwangswirtschaft in den Kriegs- und Nachkriegsjahren bildete sich zun�chst eine breite Ablehnungsfront gegen l�ngerfristige �ffentliche Planungen. Diese Blockade l�ste sich erst nach einigen Jahren auf. In den neuen Bundesl�ndern dauerte dies l�nger, denn hier machte sich verst�ndlicherweise nach dem Zusammenbruch der totalen staatlichen Planwirtschaft ein ausgepr�gtes Unbehagen gegen staatliche Planungen breit.

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