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    …Rechtsstellung des Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . . G § 51 § 52 Stellung des Bürgermeisters im Gemeinderat . . . . . . . . G § 52 § 53 Leitung der… …Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . G § 53 § 54 Stellvertretung des Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . . G § 54 § 55 Beigeordnete… …A 40 § 117 Bestellung eines Beauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G § 117 § 118 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B 11 Verordnung des SMF zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG DVO) . . . . . . . . . . . . . B 12 Gemeindeordnung für den Freistaat… …Selbstverwaltung . . . . . B 25 Verfassung des Freistaates Sachsen (Auszug) . . . . . . . . . . . . . . B 35 Sächsisches Haushaltsordnung (Auszüge) mit… …. . B 41 Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO . . . . . . . . B 42 Dienstaufwandsentschädigungs-Verordnung (KomDAEVO) . . B 43 Erlass des SMF vom… …werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B 44 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) . . . . . . . . . . . . . . . B 46 Grundsätze des… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B 68 Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft Doppik (SächsKomHVO-Doppik)… …74 Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächs. Staatsministeriums der Finanzen und des Sächs. Staatsministeriums des Innern zur kommunal- und… …haushaltsrechtlichen Beurteilung von Investorenvorhaben im Kommunalen Bereich . . . . . . . . . . B 75 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des…
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