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Sächsische Gemeindeordnung

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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 62 Fachbediensteter für das Finanzwesen


    Lieferung: 01/26
    …Gesamtüberblicks organisatorisch getrennt werden können. Die autarke Stellung des Bürgermeisters sichert ihm allerdings auch gegenüber dem 10 GOFS, Lfg. 4/25 · X/25… …Gemeindeverwaltung notwendig und ein Merkmal der dominierenden Stellung des Bürgermeisters. Dieser ist gut beraten, wenn er damit sensibel, sparsam und überlegt mit… …Aufsatz des Verfassers „Funktion und Stellung des Fachbeamten für das Finanzwesen” in GH 1976 S. 1–6 und S. 31–34 sowie Werner Gauß in „Der Kämmerer“… …und einzuziehen hatte. Auch die Württ. Gemeindeordnung 1930 behielt diese Regelung bei, verstärkte aber die Stellung des Gemeindepflegers dadurch, dass… …herausgehobenen Stellung bestehen 8 ). Wegen des unterschiedlichen kommunalen Verfassungsrechts sah sich die ständige Konferenz der Innenminister der Bundesländer… …Gemeinderatsbeschluss noch durch Anordnung des Bürgermeisters. Eine Zuordnung der Haushalts- und Finanzplanung zu anderen Stellen – etwa zum Planungsamt – wäre… …76 27 ) aufstellt, ändert sich die Stellung und Funktion des FfdF gegenüber dem traditionellen Verfahren 22 ) Siehe dazu die Erl. zu § 76 Rdn. 15 f. 23… …Fachbediensteter für das Finanzwesen G § 62 § 62 Fachbediensteter für das Finanzwesen (1) Die Aufstellung des Haushaltsplans, des Finanzplans und des… …Jahresabschlusses sowie des Gesamtabschlusses, die Haushaltsüberwachung sowie die Verwaltung des Vermögens und der Schulden sind bei einem Bediensteten… …entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts verfügt. 2Mit Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde darf zudem zum…
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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 106 Weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung


    Lieferung: 02/26
    …weitreichenden Katalog in Nr. 1 bis 7 stärkt dies eklatant die Stellung und Selbstständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes. Damit kann das Rechnungsprüfungsamt diese… …Bürgermeisters. Dessen Aufgabe ist es, seine Verwaltung wirtschaftlich und zweckmäßig zu organisieren. In größeren Gemeinden bedient er sich dazu des… …Organisationsrecht des Bürgermeisters ein eigenständiges Recht. Es unterscheidet sich aber von den Organisationsuntersuchungen des Hauptamtes dadurch, dass der… …Weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung G § 106 § 106 Weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung (1) Weitere Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind 1… …. die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses, 2. die Kassenüberwachung, insbesondere die… …Vornahme der Kassenprüfungen bei der Gemeindekasse und den Sonderkassen, 3. die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der Gemeinde und… …Anwendung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden, findet die Prüfung nach… …Prüfungsgegenstand 38 6.5 Inhalt der Prüfung 39 7. Prüfung Finanzvorfälle 40 II. Übertragung weiterer Aufgaben 41 1. Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes 41 1.1… …Betätigungsprüfung 73 6.3.3 Unternehmensprüfung 75 6.3.4 Regelung im HGrG 76 6.4 Unterrichtungsrecht des Rechnungsprüfungsamts 78 6.5 Jahresabschlussprüfung 79 6.6… …Unternehmensprüfung 81 6.7 Betätigungsprüfung 82 6.8 Information des Gemeinderats 87 6.9 Prüfungsgrundlagen 88 6.10 Beteiligungscontrolling 89 7. Ausübung von…
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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 96 Unternehmen in Privatrechtsform


    Lieferung: 02/26
    …Gemeinderats und des Bürgermeisters abgeschottet sei. Letzteres gilt aber in vollem Umfang nur 14 Unternehmen in Privatrechtsform G§96 für eine AG. Bei einer… …einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, unterhalten, wesentlich verändern oder sich daran unmittelbar oder mittelbar beteiligen… …, wenn 1. durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde sichergestellt ist, 2. die Gemeinde… …einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens erhält und 3. die Haftung der… …Gemeinde nur errichten, übernehmen, wesentlich verändern oder sich daran unmittelbar oder mittelbar beteiligen, wenn der öffentliche Zweck des Unternehmens… …. Beteiligungsvoraussetzungen 18 4.1 Drei Voraussetzungen 18 4.2 Vorrang des Eigenbetriebs? 19 4.3 Sicherung der Aufgabenerfüllung 22 4.4 Gemeindlicher Einfluss 24 4.5… …. Den Gemeinden steht somit das Recht zu, ihre Unternehmen in einer Rechtsform des öffentlichen oder privaten Rechts zu betreiben. Daher erlaubt § 96 Abs… …privater Rechtsform. Da jedoch Nr. 3 eine Haftungsbeschränkung vorgibt, scheiden Unternehmen mit unbegrenzter Haftung zu Lasten des Kapitalgebers – dies ist… …vorhandene Unternehmen. Für bestehende Unternehmen und Beteiligungen ist gemäß § 130a i.d.F. des Gesetzes vom 28. 11. 2013 die Anpassung bis spätestens 31. 12… …. 2015 umzusetzen. Als wesentliche Veränderungen sind vor allem zu verstehen: • Umwandlung der Rechtsform (z.B. von GmbH in AG) • bedeutende Änderungen des…
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