53 regelt die Stellung des Brgermeisters als Leiter der Gemeindeverwaltung und damit seine primre Funktion. Als das Geschftsfhrungsbzw. Exekutivorgan der Gemeinde ist der Brgermeister zuallererst Leiter des gemeindlichen Verwaltungsapparates und insoweit fr die Vorbereitung und den Vollzug der Entscheidungen des Gemeinderats sowie fr die Erledigung der laufenden und sonstiger bertragener Geschfte zustndig. Im Vergleich dazu sind die anderen Hauptfunktionen des Brgermeisters, die Vertretung der Gemeinde im Auenverhltnis und der Vorsitz im Gemeinderat, fr seine Organstellung von wesentlich geringerer Bedeutung.
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