Anders als die Ortschaftsräte werden die Stadtbezirksräte nicht direkt von den im Stadtbezirk wohnenden Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt, sie werden vielmehr von Gemeinderat bestellt. Da der Stadtbezirksbeirat lediglich eine beratende Funktion hat, bestehen insoweit auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen seine Einrichtung.
Lieferung: 04/18
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: