Der dritte Teil der SächsGemO regelt die Verfassung und Verwaltung der Gemeinde. Er enthält die grundlegenden Vorschriften über die sog. innere Gemeindeverfassung. Hierzu zählen alle grundlegenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die den Innenbereich der Gemeinde betreffen und mit denen die innere Organisation der Gemeinde ausgestaltet wird, insbesondere die Bestimmungen über die einzelnen Gemeindeorgane, Organteile und Organwalter, ihre Bildung, Bestellung und Zusammensetzung, ihre Aufgaben und Befugnisse, ihre Zuständigkeiten im Entscheidungs- und Vollzugsverfahren, und schließlich die Abgrenzung des Verhältnisses der Organe untereinander. Ferner enthält dieser Teil die wichtigsten Grundsätze, nach denen die Gemeindeverwaltung zu führen ist.
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