Die in 47a vorgesehene angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei gemeindlichen Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berhren, ist mit Gesetz vom 13.12.2017 in Erfllung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien eingefhrt worden. In der Begrndung des Gesetzentwurfs vom 8.8.2017 wird dazu folgendes ausgefhrt.
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