Sächsische Gemeindeordnung
 

§ 125a (weggefallen)

§ 125a enthielt eine Übergangsbestimmung aus Anlass des Zensus 2011 und fand für das Jahr 2013 Anwendung; die Vorschrift wurde mit Art. 1 Nr. 51 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13.12.2017 (SächsGVBl. S. 626) aufgehoben.

Lieferung: 02/17