Sächsische Gemeindeordnung
 

§ 131 n. F. Sonderregelung zur Erklärung zur Großen Kreisstadt

(aufgehoben)

Die bisherige Regelung zur Zuerkennung der Eigenschaft einer Großen Kreisstadt in § 131 betraf die Städte Geithain, Hainichen und Klingenthal, die den Status Große Kreisstadt nunmehr erhalten haben, so dass
die Regelung aufgehoben werden konnte.

Lieferung: 02/23