§ 131 n. F. Sonderregelung zur Erklärung zur Großen Kreisstadt
(aufgehoben)
Die bisherige Regelung zur Zuerkennung der Eigenschaft einer Großen Kreisstadt in § 131 betraf die Städte Geithain, Hainichen und Klingenthal, die den Status Große Kreisstadt nunmehr erhalten haben, so dass
die Regelung aufgehoben werden konnte.
mit Smartlink: https://www.saechsische-gemeindeordnung.de/gofs_g_0131_nf