Sächsische Gemeindeordnung
 

§ 88b Gesamtabschluss

Der Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss eines Konzerns, der die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der dem Konzern zuzurechnenden Unternehmen zusammengefasst darstellt. Bereits 1965 schrieb das Aktiengesetz die Erstellung eines Konzernabschlusses und mit Konzernbericht zwingend vor . Der Konzernabschluss dient der Führungsebene des Konzerns zur Information über die Gesamtlage aller einbezogenen Unternehmen und schafft so eine Grundlage für wichtige strategische Unternehmensentscheidungen. Auch für die Inhaber, also z.B. Aktionäre oder Gesellschafter, sind diese Angaben von grundlegender Bedeutung. Dies gilt auch für Externe, die sich z.B. den Erwerb von Beteiligungen überlegen oder für die Fachpresse. Im kommunalen Bereich verwendet man anstelle des Begriffs Konzernabschluss die Bezeichnung Gesamtabschluss.

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