Sächsische Gemeindeordnung
 

Corona-Erleichterungen 2020

Die Corona-Krise bringt den Kommunen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß finanzielle Belastungen, die alle bisherigen Planungen obsolet machen. Dramatische Einbußen bei den Einnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil Einkommensteuer, bei laufenden Zuweisungen im Finanzausgleich sowie bei den Gebühren und zwangsläufige eklatante Mehrausgaben lassen die vor längerem beschlossenen Haushaltsplanungen für 2020 – bei Doppelhaushalten auch für 2021 – sowie die Finanzplanung in den Folgejahren zu reinen Wunschplanungen werden. Aus diesem Tief kommen die Kommunen, von denen seit Jahren viele um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich kämpfen, nicht aus eigener Kraft heraus. Trotz erheblicher Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land haben die meisten Kommunen auch bei gravierendsten Sparmaßnahmen nicht die Chance, demnächst ihre Haushalte ins Gleichgewicht zu bringen. Dennoch müssen sie mit dieser unverschuldeten Lage einigermaßen zu Recht kommen und handlungsfähig sein, sodass sie diesen besonderen Herausforderungen flexibel und unbürokratisch Rechnung tragen können (so Innenminister Wöller).

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