Sächsische Gemeindeordnung
 

Hinweise der Innenministerien zu Geldanlagen

In letzter Zeit haben Kommunen, aber auch Banken und Finanzdienstleister bei dem zuständigen Landesinnenministerien um Auskunft gebeten, nach welchen Regeln Kommunen mittel- und langfristig nicht benötigte liquide Mittel außerhalb der klassischen Anlageformen (Tages- und Termingelder, Inhaberschuldverschreibungen) anlegen dürfen. In Zeiten mit normalem Zinsniveau konnten die Kommunen auch mit diesen Anlageformen Zinsen erzielen, die den Geldanlagevorschriften in den Gemeindeordnungen mit den Vorgaben ausreichende Sicherheit und Ertrag bringende Anlage vollständig entsprachen. Aber seit mehr als zehn Jahren macht dies ein von den Notenbanken gewolltes extrem niedriges Zinsniveau unmöglich.

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